Objekt / Wohnung

 

In dem Haus (mit Laubengängen im Obergeschoss) stellt der Verein insgesamt dreizehn 1-, 2 und 2,5-Zimmer-Wohnungen mit modernen Bädern und Küchen zur Verfügung; die hellen Wohnräume bieten vielfältige Einrichtungsmöglichkeiten, die individuell gestaltet werden können.


Eine umfangreiche Sanierung des Gebäudes in Kooperation mit dem Denkmalschutzamt wurde in den letzten Jahren ausgeführt, um den Ansprüchen modernen Le­bens zu entsprachen. Dabei hat das Gebäude sein „altes“ Gesicht von den Hamburger Architekten H. & O. Gersson behalten, eingebettet eine wunderschöne Parklandschaft auf dem Grundstück und in der Umgebung. Das Ensembele ist eine besondere Welt geblieben.

 

Der Mietzins variiert von Wohnung zu Wohunung, Grundlage ist der Hamburger Mietvertrag für eine Anmietung von Wohnraum. Mieter müssen ihre Bedürftigkeit an Hand von Einkommensnachweisen bei Anmietung und jährlich belegen.

 

Grundriss einer 1+ 2-Zimmer-Wohnung.

 

 

 

 

Das Naturschutzgebiet, die Volksdorfer Teichwiesen, sind mit einem kleinen Spaziergang leicht zu erreichen. Die Karte zeigt einen kleinen Bereich des Umfeldes vom Saseler Weg 9 mit Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

 

 

 

Mietkonditionen

 

Abgabenordnung (AO)

§ 53 Mildtätige Zwecke

 

Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen. Bezüge im Sinne dieser Vorschrift sind Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, aller Haushaltsangehörigen. Zu berücksichtigen sind auch gezahlte und empfangene Unterhaltsleistungen. Die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im vorstehenden Sinne ist bei Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes als nachgewiesen anzusehen. Die Körperschaft kann den Nachweis mit Hilfe des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder mit Hilfe der Bestätigung des Sozialleistungsträgers führen. Auf Antrag der Körperschaft kann auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit verzichtet werden, wenn auf Grund der besonderen Art der gewährten Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftlich hilfebedürftige Personen im vorstehenden Sinne unterstützt werden; für den Bescheid über den Nachweisverzicht gilt § 60a Absatz 3 bis 5 entsprechend.

 

Datenschutz

§ 53 AO - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html

(Stand: August 2017)

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